Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NeS GmbH (nachfolgend „NeS“ oder „Reisevermittler“) für die Vermittlung von Reiseleistungen über die Internetplattform www.marktkauf-reisen.de
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler. Der Reisevermittler ist für den Kunden aufgrund eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages („Reisevermittlungsvertrag“) tätig. Der jeweilige Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande. Diese AGB ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Im Falle eines Vertragsschlusses gelten zudem die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters, der Ihnen im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Reisedetailseite bei der entsprechenden Reise angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung in jedem Fall vor Abschluss des Buchungsvorgangs genannt wird. Eine Übersicht der Reiseveranstalter und deren AGB finden Sie zudem unter unseren Veranstalter AGB.
1. Vertragsschluss und anwendbare Vorschriften
Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Reisevermittlungsvertrag zustande. Es handelt sich dabei um einen Fall der Geschäftsbesorgung.
Der Reisevermittlungsvertrag kann online über die Webseite www.marktkauf-reisen.de oder telefonisch beim jeweiligen Reiseveranstalter abgeschlossen werden. Die auf der Webseite dargestellten Angebote sind keine Angebote im rechtlichen Sinne und stellen kein verbindliches Vertragsangebot des Reisevermittlers und/oder des jeweiligen Reiseveranstalters dar. Das Angebot wird vielmehr von dem Kunden abgegeben, indem dieser die erforderlichen Daten in das Online-Buchungsformular eingibt und die Buchung durch Absendung an den jeweiligen Reiseveranstalter abschließt. Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, die Angebotsabgabe telefonisch vorzunehmen. Wird der Reisevermittlungsauftrag auf elektronischem Weg (Online-Buchungsformular) erteilt, so erhält der Kunde unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang des Auftrags ebenfalls auf elektronischem Weg. Mit dieser Eingangsbestätigung erfolgt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags.
Eine Buchung kann nur durch Personen erfolgen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Buchende gilt als Auftraggeber und übernimmt die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern.
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere deren Geschäftsbedingungen.
2. Allgemeine Pflichten von NeS
Die vertragliche Hauptpflicht von NeS besteht darin, die zur Durchführung des Vermittlungsauftrags erforderlichen Handlungen gemäß diesen AGB durchzuführen. NeS ist nicht zur Übergabe der Reiseunterlagen verpflichtet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden direkt vom jeweiligen Reiseveranstalter übermittelt. NeS wird Informationen und notwendige Auskünfte gleichwohl an den Kunden weiterleiten, sofern NeS solche Informationen oder Auskünfte vorliegen.
NeS wird den Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften informieren, sofern es sich bei der vermittelten Reiseleistung um eine Pauschalreise, d.h. eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise, handelt. Eine vertragliche Hauptpflicht zur Auskunftserteilung besteht bezüglich weitergehender bzw. sonstiger Hinweise und Auskünfte nur bei einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für die Richtigkeit solcher Auskünfte haftet NeS nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Etwaige Sonderwünsche des Kunden (z.B. weitere Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung der vermittelten Reiseleistung enthalten sind) sind grundsätzlich nicht Bedingung oder Grundlage für die Vermittlungsleistung von NeS gegenüber dem Kunden. Nimmt NeS aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung dennoch Sonderwünsche des Kunden entgegen, haftet NeS nur für eine fahrlässige Nichtweiterleitung dieser Sonderwünsche an den jeweiligen Reiseveranstalter. NeS haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der Sonderwünsche durch den Reiseveranstalter.
3. Pflichten von NeS im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist NeS verpflichtet, den Fluggast/Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Wenn bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird NeS dem Kunden die dem jeweiligen Reiseveranstalter vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die voraussichtlich den Flug durchführt. Kommt es zu einem Wechsel der Fluggesellschaft, wird der Kunde unverzüglich über diesen Wechsel unterrichtet.
Die gemeinschaftliche Liste über Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist, kann abgerufen werden unter https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_en und www.lba.de.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Fluggast/Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr sowie des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), soweit jeweils anwendbar. Zudem gelten die nachfolgenden Verordnungen der Europäischen Union:
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Verordnung (EG) 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für
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Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen;
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Verordnung (EG) 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens;
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Verordnung (EG) 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Kunde über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen der ausführenden Fluggesellschaft oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de informieren kann.
4. Stornierung, Umbuchbarkeit und Vertragsübertragung
Der Kunde kann nach Abschluss des vermittelten Vertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatzreisenden benennen. Die Voraussetzungen (inkl. etwaiger Stornokosten) für den Rücktritt oder die Benennung eines Ersatzreisenden richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Gewünschte Vertragsänderungen, insbesondere auch die Benennung eines Ersatzreisenden sind daher direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter zu richten. Die entsprechende Kontaktadresse finden Sie in der Buchungs- bzw. Reisebestätigung, den sonstigen Reiseunterlagen oder den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters.
Bei der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen kann es sein, dass Stornierungen und Umbuchungen des Fluggastes/Kunden ausgeschlossen oder mit hohen Stornokosten verbunden sind (v.a. bei Flug-Sondertarifen). Insbesondere können ggf. nur die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren erstattungsfähig sein. Nähere Informationen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
5. Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
Handelt es sich um eine Pauschalreise, die von NeS vermittelt wird, unterrichtet NeS und/oder der jeweilige Reiseveranstalter den Kunden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Soweit NeS dazu Auskünfte bei einer Botschaft oder einem Konsulat einholt und dem Kunden übermittelt, haftet NeS nicht für den Inhalt und die Richtigkeit dieser Auskünfte, sondern lediglich für die Auswahl einer geeigneten und zuverlässigen Informationsquelle.
NeS ist bemüht, die jeweiligen Einreisebestimmungen online anzuzeigen. Bei telefonischen Buchungen kann auf die aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes verwiesen werden.
Die vorstehenden Regelungen gelten bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitsbezogene Einreisevorschriften oder Vorsorgemaßnahmen sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften entsprechend. Der Reisende hat selbst dafür zu sorgen, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Pass- und Visabestimmungen, die Ein- und Ausreisebestimmungen und die jeweiligen Gesundheitsbestimmungen, von ihm eingehalten werden. Dies umfasst auch die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente durch den Reisenden in eigener Verantwortung.
NeS ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Kunden über Reiseversicherungen (z.B. Reisekrankenversicherung, Reiseabbruchsversicherung) zu informieren. NeS wird hingegen auf die Möglichkeit hinweisen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, um das finanzielle Risiko bei Stornierungen zu minimieren.
Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger erforderlicher Dokumente ist NeS ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. NeS haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstiger Dokumente bzw. deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von NeS schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
6. Pflichten von NeS bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter
Gewährleistungsansprüche betreffend die einzelnen Reiseleistungen sind gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter geltend zu machen.
Unbeschadet dessen wird NeS den jeweiligen Reiseveranstalter unverzüglich von Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. Zur Vermeidung von eventuellen Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung wird dem Kunden empfohlen, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung bzw. der Kontaktstelle des jeweiligen Reiseveranstalters zu äußern.
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem jeweiligen Reiseveranstalter besteht keine Pflicht von NeS zur Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen und/oder Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen NeS und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Der Kunde kann NeS am Sitz des Unternehmens verklagen. Für Klagen von NeS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Inland hat, wird als Gerichtsstand der Sitz von NeS vereinbart. Gleiches gilt für Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit
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sich aus vertraglich nicht abdingbaren internationalen Bestimmungen, die auf den vorliegenden Vermittlungsvertrag zwischen NeS und dem Kunden anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
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auf den vorliegenden Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen des Mitgliedstaates der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Diese AGB beinhalten alle Vereinbarungen zwischen NeS und dem Kunden. NeS behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern ohne den Kunden hierüber informieren zu müssen. Auf der Webseite www.marktkauf-reisen.de findet der Kunde die jeweils aktuelle Version der AGB. Durch die weitere Benutzung der Webseite nach einer Änderung stimmt der Kunde den Änderungen zu.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
NeS GmbH
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof
Deutschland
Eingetragen beim Amtsgericht Amberg HRB 7213 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811 205 180
Geschäftsführung: Christian Bernhardt, Heiko Kordmann, Claus Leitl
Stand: 01.01.2023